PrüfungenDie Prüfungsanforderungen für das Tiroler Musikschulwerk finden sich unter Punkt 12 des jeweiligen fachspezifischen Lehrplans. Prima VistaFür den Prüfungsteil "Prima Vista" stehen für jedes Instrument Musterbeispiele zur Verfügung, die den jeweiligen Schwierigkeitsgrad widerspiegeln. PrüfungsliteraturDie Lehrkräfte der Fachgruppe Blechblas- und Schlagwerkinstrumente haben für jede, im TMSW vorgesehene Prüfung Literaturvorschläge ausgearbeitet. Die entsprechenden Listen sind hier erhätlich. Außerdem kann die Prüfungsliteraturliste des ÖBV herangezogen werden. Weitere Literatur zum Thema "Prüfung" findet sich im Literaturteil der KOMU-Website. Pflichtstück für die Bronze-, Silber- und GoldprüfungenDie Bronze-, Silber- und Goldprüfungen an den Tiroler Landesmusikschulen dienen dazu, alle Prüfungskandidat:innen auf derselben Basis (= Lehrplan) zu bewerten. Das Erreichen eines vergleichbaren Niveaus innerhalb einer Leistungsstufe bildet dafür die Voraussetzung. Ab dem Sommersemester 2025 wird sich deshalb bei den Bronze-, Silber- und Goldprüfungen an den Tiroler Landesmusikschulen jeweils ein Pflichtstück im Prüfungsprogramm der Prüfungskandidat:innen finden, das verpflichtend zu spielen sein wird. Die Auswahl der Pflichtstückliteratur erfolgte im Austausch mit dem Fachkollegium in den unterschiedlichen Fachgruppen. Durch die Auswahl eines Prüfungsprogrammes werden den Schüler:innen und Lehrpersonen konkrete Ziele für die Vorbereitung auf die Prüfung vorgegeben. Der interessante und kreative Aspekt aus der Vielzahl an Musikstücken, die für den/die jeweilige/n Schüler:in ansprechenden und auch spielbaren Stücke auszuwählen, wird erhalten bleiben. Die unterschiedlichen individuellen Stärken und Bedürfnisse der Schüler:innen werden weiterhin im Prüfungsprogramm berücksichtigt. Zukünftig ist im vielfältigen Prüfungsprogramm lediglich ein Stück verpflichtend zu spielen, damit das Leistungsniveau besser miteinander verglichen werden kann.
TMSW PFLICHTSTÜCKE I ÜBERTRITTSPRÜFUNGENPFLICHTSTÜCKE ÜBERTRITTSPRÜFUNGEN BRONZE: |