Rechtsgrundlagen

Tiroler Musikschulgesetz

Mit dem Tiroler Musikschulgesetz vom 1. April 2024 wird, wie schon beginnend mit dem Jahr 1992, eine durch das Land Tirol und die Gemeinden gemeinsam getragene, qualitativ hochwertige Musikausbildung, sicher gestellt.

Das Gesetz regelt die Organisation der Landesmusikschulen und gewährleistet eine in allen Gemeinden vergleichbare Ausbildung mit größtmöglicher  Breitenwirkung und Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen. Des Weiteren regelt das Gesetz die Finanzierung der Landesmusikschulen sowie den Musikschulbeirat, welcher der Landesregierung beratend zur Seite steht.

Finanzierung der Landesmusikschulen

Die Finanzierung der Landesmusikschulen wird vom Land Tirol und den jeweiligen Gemeinden gemeinsam getragen. So übernehmen das Land Tirol 55% und die jeweiligen Gemeinden 45% der Personalkosten. Die Gemeinden sind darüber hinaus für die Schulräumlichkeiten und deren Instandhaltung sowie für die Anschaffung von Unterrichtsmitteln, insbesondere von Musikinstrumenten, deren Bereitstellung von Schüler_innen nicht erwartet werden kann, verantwortlich. Die Einnahmen aus dem Schulgeld stehen den jeweiligen Gemeinden zu.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link:
Nr. 12/2024 Tiroler Musikschulgesetz 2024 – TMG

Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG

Am 29. Juni 2016 beschloss der Tiroler Landtag das Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz und schuf damit ein zeitgemäßes Dienstrechtsgesetz für das Lehrpersonal und die DirektorInnen der Landesmusikschulen und des Tiroler Landeskonservatoriums. Dieses Gesetz regelt den gesamten Dienstrechtsbereich der musikalischen Ausbildungsstätten des Landes Tirol.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz - MDG

Erlassdatenbank für Lehrpersonen an Landesmusikschulen und am Landeskonservatorium

Schulgeldordnung

Für den Besuch von Landesmusikschulen ist von den SchülerInnen ein finanzieller Beitrag zu leisten. Die Landesregierung bestimmt die Höhe des Schulgeldes, welche je nach Unterrichtsart und dem damit verbundenen Aufwand festgelegt wird. Besuchen mehrere Familienmitglieder die Landesmusikschule oder werden mehrere Fächer belegt, so werden Ermäßigungen gewährt. Personen, welche das 24ste Lebensjahr vollendet haben, haben einen 70%igen Aufschlag zu zahlen (Erwachsenenzuschlag). Aktive Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, welche im öffentlichen Interesse tätig sind, sind vom Erwachsenenzuschlag ausgenommen.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link:
Schulgeldordnung

Statut

Die Tiroler Landesregierung hat für die Tiroler Landesmusikschulen ein Statut zu erlassen. Dieses regelt die Organisation und den Unterrichtsbetrieb an den Landesmusikschulen. So verpflichtet es zur Einhaltung des Lehrplanes und legt Richtlinien für Prüfungen fest.